AKTUELLE PRESSEMELDUNG
12.04.2026
Eine unsichere Zukunft für 209 pflegebedürftige Menschen und 43 Mitarbeitende
Für die Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH in Nidda wurde zum 1. April Insolvenz eröffnet
Die Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH (DDLW) mit Sitz in Nidda betreut in der Wetterau mit Alltags- und Demenzbegleiterinnen pflegebedürftige Menschen stundenweise Daheim. Zurzeit werden 209 Menschen betreut, davon 99 aus Nidda.
Aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit hat der DDLW-Geschäftsführer am 14. Jan. 2026 ein Antrag auf vorläufige Insolvenz in Eigenverantwortung gestellt. In einem solchen Verfahren wird einem Unternehmen vom Gericht ein sogenannter juristischer Sachwalter beigegeben, der bei der Suche nach Lösungen hilft und kontrolliert.
Das Insolvenzgericht hat ein anderes Verfahren gewählt und ab 19. Jan. 2026 einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt.
Überraschend wurde am 1. April die Insolvenz eingeleitet. Für uns unverständlich, da ein Bescheid des Kreises als zuständige Behörde noch nicht vorliegt und mögliche weitere Einnahmequellen noch nichtangefragt wurden. Wir danken dem Wetteraukreis, der seit 2024 seinen Zuschuss für diese vorwiegend von Ehrenamtlichen geleistet Arbeit vervierfacht hat.
Grundsätzliches
Die Alltags- und Demenzbegleiterinnnen sind überwiegend Ehrenamtliche. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Die gesetzliche Vorgaben für Anerkennung und Finanzierung sind in zwei hessische Richtlinien zum § 45 Pflegeversicherungsgesetz verankert.
Die DDLW betreut pflegebedürftige Menschen in den Wetterauer Gemeinden. Zur Hälfte Niddaer.
Hier hat der gemeinnützige Träger in subsidiärer Verantwortung und unter dem sozialgesetzliche Grundsatz „ambulant vor stationär“ 2008 die Arbeit begonnen. „Die pflegebedürftigen Menschen haben zu drei Vierteln Pflegegrad 2 und höher. 90 % leben allein oder zu zweit, Deshalb ist hier die stundenweise Angehörigen-Entlastung wichtig. 2/3 sind nach der Begrifflichkeit der amtlichen Statistik Hochbetagte, also bereits über 80 Jahre alt.
Die Situation zum Antrags-Zeitpunkt
Auf der Warteliste stehen 48 pflegebedürftige Menschen. 2025 ist die Zahl der Betreuten von 143 auf 209 Ende 25 angestiegen. Es fehlt also nicht an Kunden, dies also kein Insolvenzgrund.
Zum Zeitpunkt des Antrages auf vorläufige Insolvenz in Eigenverwaltung hatte das DDLW auch keine Gläubiger, keine Darlehensverpflichtungen, nutzte drei Büroräume günstig angemietet.
Es gibt keine Insolvenzmasse, die aufwändig zu sichern gewesen wäre: Die DDLW hat sehr günstig drei Büroräume angemietet, außer auf 550 Euro abgeschriebene Büroausstattung keinerlei Vermögenwerte,, keine Dienstfahrzeuge, keine Wertpapiere oder sonstige Vermögensgegenstände.
Die Personalkosten machen 90 % der Gesamtkosten aus. Bekanntlich gilt seit 2022 ein Tariftreuegesetz. Aufgrund der bindenden Tarif- und Mindestlohnvorgaben gibt es auch kein aufwändiges Kostensanierungs-programm. Die Geschäftsführung erfolgt ehrenamtlich ohne Aufwandsentschädigung oder irgendwelche geldwerten Vorteile, keine Dienstwagen o. ä.
Die Ursache der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist eine über fünfjährige Preisdeckelung des Abrechnungspreises und ein fehlender städtischer Zuschuss:
Die hessische Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) hat 2021 den Preis gedeckelt für die Abrechnungsstunde der häuslichen Betreuung. Anfang Januar 2026 per Erlass bis 31.12.2026 verlängert. Nach dieser Preisvorgabe rechnen die ambulanten Dienste bei pflegebedürftigen Menschen ihre zuhause erbrachten Leistungen mit den Pflegekassen ab.
Seitdem sind Lohnsteigerung zwischen 27 bis 32 % erfolgt. Energiekostensteigerung und Inflation zusätzlich. Durch Corona waren die Rücklagen aufgebraucht. Seit 2022 gilt das Tariftreuegesetz.
Wenn gemeinnützige Träger bei gesetzlichen Pflichtleistungen ihre gerechtfertigten Selbstkosten so viele Jahre nicht geltend machen können und ihr Stammkapital einsetzen, sprechen Sozialfachleute von schleichender Enteignung durch die gesetzlichen Sicherstellungsträger. Preisgestaltung ist nicht möglich.
Können die Pflegebedürftigen noch hoffen und was geschieht mit den vorwiegend Ehrenamtlichen?
Zukunftsweisend hat die hessische Sozialministerin (CDU) in der letzten Woche erklärt, dass die hessische PfluV in wichtigen Punkten geändert wird. Der Koalitionsausschuss hat der Kabinettsvorlage zugestimmt, es steht nur noch die Anhörung der Verbände aus. Wir danken der MdL Lisa Gnadl für ihren beharrlichen Einsatz und ihrem langen Atem seit ihrem Besuch in unserer Dienststelle vor zwei Jahren:
Zukünftig wird der Preisdeckel wegfallen und wie in der Sozialwirtschaft bundesweit üblich können die gerechtfertigten Selbstkosten in Preisverhandlungen berücksichtigt werden. Vielleicht zu spät für die Existenz und den Weiterbetrieb der DDLW. Wie in den ersten 14 Jahren hätten wir weiterarbeiten können, denn auch die Zuschüsse des Kreises und der Pflegekasse flossen immer verlässlich.
Unseres Erachtens gut auch die Öffnung für weitere Anbieter angesichts des Pflegenotstands, gerade weil Angehörige entlastet werden müssen.
Wir hoffen, dass wenigstens weitere Träger die nächsten Monate bis zum Inkrafttreten der neuen PfluV überstehen und mit einem Zuschuss ihr Personal und damit die Pflegebedürftigen absichern.
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Der Fehlbetrag von 60.000 Euro hat jetzt zur Insolvenz geführt. In den letzten beiden Jahren konnte die Preislücke dank eines SPD-Antrags geschlossen werden. 70 weiteren Pflegebedürftigen konnte zusätzlich geholfen werden. Die Ablehnung des SPD-Antrags von 30.000 Euro durch CDU und Bürgerliste im Dezember für 2026, hat jetzt zur Insolvenz geführt. Dabei hat die Stadt Nidda profitiert seit 2009 bis 2023 vom für sie kostenlosen Aufbau und Betrieb.
Entsprechend der Rahmenvereinbarung zum § 45 SGB XI verdoppelt die Pflegekasse kommunale Zuschüsse dieser Sozialen Daseinsvorsorge-Aufgabe. 30.000 Euro von Nidda hätten genügt.
Nidda, 12. April 2026
gez.
Gerhard Wolf
ehrenamtlicher DDLW-Geschäftsführer
0152 287 42 444
Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH
Bahnhofstraße 51
63667 Nidda
Weitere Pressemeldungen zur Situation der DDLW
Mit zunehmendem Alter werden Menschen oft hilfsbedürftig oder eine Erkrankung zwingt Sie zur häuslichen Unterstützung. Angehörige sind häufig berufstätig oder leben weiter entfernt. Vielleicht leben Sie ja auch allein.
Unsere Alltags- und Demenzbegleiterinnen kommen stundenweise in Ihr Zuhause.
Lebenspraktische Hilfen:
Sie helfen Ihnen im Haushalt, begleiten beim Einkaufen, zum Arzt, begleiten Sie draußen, unterhalten, spielen oder lesen vor.
Wir begleiten Sie bei Kontakten zum Leben in der Gemeinde.
Wir bieten keine krankenpflegerische Versorgung an, arbeiten hier aber eng mit den örtlichen Sozial- und Diakoniestationen zusammen.
AKTUELL
Jahresbericht 2025: Pflegedienst vor Insolvenz – 209 Menschen betroffen
Diakonie Dienstleistungen Wetterau gGmbH
Die Betreuung daheim ist unsere Hauptaufgabe.
Unsere Alltags- und Demenzbegleiterinnen helfen stundenweise in Ihrer Wohnung.
Betreuung daheim soll allen Menschen dienen.
Wir sind Mitglied der Diakonie Hessen.
Unser gemeinnütziges Angebot ist vom Wetteraukreis anerkannt.
Wir arbeiten eng mit Sozialstationen, Kommunen und Kirchengemeinden zusammen.
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